Messung vom 17. Oktober 2008. Anfahrt auf die Geschwindigkeitskontrolle der Polizei auf der Überfahrt von der Aurobahn 9 (A 9) auf die Autobahn 4 (A 4) in Fahrtrichtung Dresden.
Im linken Bildteil sind vor und nach dem Brückenpfeiler die stationären Geschwindigkeitskontrollen für die Bundesautobahn 9 (BAB 9) zu erkennen. Die entsprechenden Bilder finden Sie in den Serien 2 und 3.
Die Messung wird durch die Polizei des Landes Thüringen durchgeführt. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt in den beiden Überfahrten der beiden Autobahnen am Hermsdorfer Kreuz grundsätzlich 60 km/h. Auf der durchgehenden A 9 beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit 100 km/h. Das Kennzeichen habe ich trotz Unleserlichkeit mal entfernt, da der Motorradfahrer geblitzt wurde.
Als Messgerät setzte die Polizei auf einen Einseitensensor 1.0 (ES 1.0) der Firma eso aus Tettnang. Den Sensorkopf konnte ich nicht ablichten, da es für die Kamera unterhalb der Brücke zu dunkel war. Im Bild zu sehen ist eine Fotoeinheit 2.4 (FE 2.4) mit einem Zusatzblitz.
Blick von der Gegenfahrbahn. Das Kennzeichen des grünen VW Transporters lautete SHK-F 157. Die Pfeile markieren den Messwagen, die Fotoeinheit sowie den Sensorkopf des ES 1.0.