Messung vom 17. September 2015. Hier finden Sie Bilder einer Geschwindigkeitsmessung der Polizei des Landes Thüringen in Wiegendorf im Ortsteil Schwabsdorf in der Dorfstraße auf der Bundesstraße 87 (B 87) in Fahrtrichtung Weimar, A 4 aus Apolda kommend. Das Messgerät steht rechts neben dem Vorfahrtsstraßenschild.
Erst etwa auf Höhe des Fotopunktes kann man das Messgerät richtig erkennen. Erlaubt sind an dieser Stelle maximal 50 km/h. Laut den Radiomeldungen wird diese Stelle recht häufig genutzt. Im Hintergrund ist der Ortsausgang zu erkennen.
Nachdem einer der beiden Polizisten aus den Wagen ausgestiegen war (siehe Bild 5) ereignete sich folgende Geschichte. Wie schon so häufig wurde ich darauf hingewiesen, dass ich doch gefälligst nicht das Fahrzeug zu fotografieren habe und forderte zum gefühlten hundertsten Mal den Personalausweis, um sich den Namen zu notieren. Zugleich wurde ich sodann aufgefordert die Bilder zu löschen. Auf die Frage nach welcher gesetzlichen Grundlage all dies erfolge, kam wie üblich nichts. Also änderte man offenbar die Taktik und äußerte den Personalausweis erst wieder herauszugeben, wenn die Bilder gelöscht worden seien. Dem bin ich natürlich nicht nachgekommen, da es hierfür keine gesetzliche Grundlage gibt. Leider befand ich mich dabei in einer Zwickmühle, denn drei Tage später wollte ich ins Ausland und ohne Personalausweis ist dies doof. Was also machen, da diskutieren nichts brachte? Ich bin dann zu meinem Wagen und habe über Notruf, leider kannte ich die entsprechende örtliche Polizeinummer nicht und bei dem schlechten Internetempfang war diese auch nicht herauszubekommen, um Hilfe ersucht. Ich erzählte am Telefon nun meine Geschichte und bat darum sich mit den Kollegen in Verbindung zu setzen und die Sache zu einem guten Ende zu führen oder zumindest einen Streifenwagen vorbei zu schicken. Hierzu kam es dann aber nicht, da nunmehr aus mir nicht nachvollziehbaren Gründen nun der Polizist zu meinem Wagen kam und mir dann doch den Personalausweis zurückgab. Ob er die Sache am Funk mitbekommen hatte, anderweitig informiert wurde, aus freien Stücken handelte oder von seinen Kollegen darum gebeten wurde, weiß ich nicht. Auf alle Fälle konnte ich meine Fahrt mit Personalausweis fortsetzen und der Fahrt ins Ausland stand nichts mehr im Weg. Wäre die Fahrt ins Ausland nicht gewesen, wäre ich gnadenlos weggefahren und hätte wieder das zuständige Ministerium eingeschaltet, so dass man wieder etwas auf die Finger bekommen hätte. Zum Glück klärte sich die Situation dann doch anders. Warum dieser eine Polizist so ein Verhalten aufzeigt, kann ich nicht sagen. Die anderen Besatzungen dieses Flitzerblitzers und der anderen polizeilichen Blitzer sind immer so nett und zuvorkommend, aber der hat mich irgendwie seit dem Vorfall in Kahla gefressen.
Gemessen wurde durch die Polizei mittels eines Lidar vom Typ PoliScanSpeed (PSS) der Firma Vitronic aus Wiesbaden. Das Messgerät scheint auch ein wenig erkältet zu sein, denn man hatte ihm einen Schal umgelegt. Ob dies bereits unter das durch das Ministerium angeordnete Tarnverbot bei polizeilichen Geschwindigkeitsmessungen fällt mag jeder selber entscheiden.
Bei dem Messfahrzeug handelt es sich um einen dunkelgrauen VW Caddy mit dem Kennzeichen SHK-H 1561. Das Fahrzeug ist seit Anfang 2014 im Einsatz. Auf dem Dach ist der Funkempfänger zu erkennen, da die Daten per WLAN vom PSS in das Fahrzeug übertragen werden (Vorschaudaten).
Blick aus der Gegenrichtung. Im Hintergrund ist der Ortseingang zu erkennen.