Messung vom 10. März 2014. Anfahrt von der Autobahn 9 auf die Messstelle aus Richtung Berlin kommend. Die Messstelle folgt in rund 1.500 Metern.
Aufgrund des Fotos kann man gut einordnen, wo die Messung stattfand. Noch sind es gut 300 Meter bis zur Messung.
Rund 30 bis 50 Meter vor der Messung wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 60 km/h abgesenkt. Trotz der unmittelbar bevorstehenden Messung, ist von dieser nichts zu sehen. Gemessen wurde durch die Polizei des Landes Sachsen.
Ein paar Meter weiter kann man die Messung erahnen, sofern man darauf achtet. Aber wer macht dies schon. Aufgrund der in rund 200 Metern bevorstehenden scharfen Kurve, hier beträgt die zulässigen Höchstgeschwindigkeit (zHv) 40 km/h, ist die Messung in meinen Augen berechtigt, auch wenn die Absenkung der zHv so kurz vor dem Messpunkt einen faden Beigeschmack hat.
Zwar sieht es so aus, dass der Messwagen mit dem Kennzeichen FG-ED 52 auf der Zufahrt zur BAB 14 steht, jedoch täuscht dies. Bei der Auffahrt handelt es sich um eine Betriebsauffahrt für die Polizei und die Straßenmeisterei.