Messung vom 01. Oktober 2004. Anfahrt auf die Messstelle auf der Bundesstraße 180 zwischen Gleina und Steigra. Obwohl die Messung unmittelbar bevorsteht, ist aus dieser Position nichts zu erkennen. Leider sind die Bilder aufgrund der alten Kamera ziemlich grobkörnig.
Von der gegenüberliegenden Seite ist zumindest das Messgerät zu erkennen. Gemessen wurde durch die Polizei des Landes Sachsen-Anhalt.
Geht man näher dran, so erkennt man auch den Messwagen mit dem Kennzeichen WSF-UV 23. Erlaubt sind an dieser Stelle maximal 100 km/h.
Blick von hinten auf das verwendete Messgerät vom Typ Multanova VR 6F.
Blick aus der Gegenrichtung.