Messung vom 28. Mai 2009. Blick auf den Anfahrtsweg zu einer Geschwindigkeitskontrolle der Stadtverwaltung Merseburg in Merseburg in der Straße Am Brühl in Fahrtrichtung Naumburger Straße (B 181).
Als aufmerksamer Fahrzeugführer sollte die Messung kein Problem dargestellt haben. Der allgemein bekannte Messwagen war von Weitem zu erkennen. Auch wer den Pkw nicht kennt, sollte bei falsch herumstehenden Fahrzeugen immer vorsichtig sein und seine Geschwindigkeit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit anpassen.
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt an dieser Stelle 30 km/h ("30er-Zone"). Als Messsystem kam ein Radargerät vom Typ Mesta 208 der französischen Firma sfim Trafic Transport (deutscher Partner VDS Verkehrstechnik GmbH Löbau) zum Einsatz.
Bei dem durch die Stadt Merseburg verwendeten Messfahrzeug handelte es sich um einen silbernen Ford Escort Kombi mit dem Kennzeichen MQ-GX 599. Hinter der Heckscheibe ist das Messgerät Mesta 208 gut zu erkennen. Das Messfahrzeug ist mittlerweile nicht mehr im Einsatz.
Blick aus der Gegenrichtung. Kurz angemerkt sei zu dem Zusatzschild unter dem Parkplatzschild, dass dieses seit dem 01. Januar 2004, die Aufnahme ist von 2009, nicht mehr verwendet werden darf, da nach Abschaffung des Schildes im Jahre 1998 die Übergangsfrist Ende 2003 abgelaufen ist (§ 53 Absatz 16 StVO Fassung bis 2009).