Messung vom 15. März 2009. Du wirst hier nicht das Messgerät fotografieren. Deshalb stelle ich mich jetzt hier davor. An die Aktion schloss sich eine Meldung an die nahegelegene Polizeistation an, welche sodann einen Streifenwagen vorbeischickte, um zu Hilfe zu kommen. Man kann es auch übertreiben.
Die Messung fand auf der Verbindungsstraße zwischen den Orten Trassenheide und Bannemin statt. Erlaubt waren zum Messzeitpunkt maximal 70 km/h.
Als Messgerät kam eine Radaranlage vom Typ Multanova zum Einsatz. Diese war 2009 noch mit einem Nassfilmmagazin ausgestattet.
Gemessen wurde durch die Polizei des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Das Kennzeichen des VW Golf IV Kombi lautete OVP-D 139.
Blick aus der Gegenrichtung. Die Bilder sind alle stark aufgehellt und geben nicht die tatsächliche Helligkeit wieder.