Messung vom 28. Juli 2012. Der Text sagt ja bereits alles. Das Bild gibt es später noch einmal ohne schwarzen Balken. Kenntnis von einer Anzeige durch die Bewohnerin bzw. Eigentümerin habe ich bisher keine.
Anfahrt auf die Messstelle. Erlaubt waren zum Zeitpunkt der Aufnahme maximal 70 km/h. Nach dem Bau eines Fuß- und Radweges gilt nunmehr wieder eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h.
Die Messung fand auf der Bundesstraße 111 (B 111) zwischen den Ortschaften Züsow und Lühmannsdorf in Höhe Nepzin Ausbau in Fahrtrichtung Wolgast, polnische Grenze statt. Die Messung fand in der Verantwortung des Landkreises Vorpommern-Greifswald statt.
Überblick über den Mess- und Fotobereich des verwendeten Einseitensensors 3.0 der Firma eso.
Der Senorkopf des ES 3.0 war für die Messung auf einem Privatgrundstück aufgestellt. Die Bewohnerin (Eigentümerin ?) war mit den Aufnahmen der Messgeräte von der öffentlichen Gemeindefläche aus nicht einverstanden und äußerte sich entsprechend heftig. In der Folge wurde durch sie oder eine dritte Person die Polizei gerufen.
Die Kamera und auch der Blitz, jeweils mit Tarnnetz, schmiegten sich ganz eng an die Hecke an und waren deswegen kaum zu erkennen. Nur aus der Nähe, so wie hier auf dem Bild, fiel dies leichter.
Blick aus der Gegenrichtung. Als auf diesem Streckenabschnitt noch eine zulässige Geschwindigkeit von maximal 70 km/h galt, war dieser sehr beliebt für Überwachungsmaßnahmen. Seit der Erhöhung auf maximal 100 km/h habe ich noch keine einzige Messung mitbekommen.
Nach einer gefühlten (halben) Ewigkeit und wohl realen 20 Minuten kam dann auch endlich die Polizei mit Blaulicht angefahren und das übliche Prozedere wie im ersten Bild beschrieben sowie Ausweis zeigen etc. begann. Natürlich hätte ich auch einfach nach dem Ende der Fotoaufnahmen wegfahren können, aber warum hätte ich dies tun sollen.