Messung vom 18. Mai 2011. Anfahrt auf die Messstelle auf der Autobahn 20 zwischen den Abfahrten Gützkow und Jarmen in Fahrtrichtung Neubrandenburg, Berlin. Noch ist für Pkw keine maximale Höchstgeschwindigkeit vorgeschrieben.
Wenige hundert Meter später ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit über 130 km/h wegen des fehlenden Standstreifens auf der Peenebrücke auf 100 km/h abgesenkt.
Auf Höhe dieser Aufnahme nähert man sich den Messpunkt der Lasermessung welche durch die Polizei des Landes Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt wurde. Wenn man zu schnell war, hatte man keine Chance die Messung rechtzeitig zu erkennen.
Die Überwachung der Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erfolgte mittels eines Lasers vom Typ Traffipatrol. Der zweite Beamte notierte die Verstöße und meldete diese an das im weiteren Verlauf folgenden Anhaltekommando weiter.
Um die betroffenen Fahrzeugführer besser anhalten zu können, wurde eine Fahrspur der Autobahn gesperrt. Da wohl aus der Erfahrung heraus mit vielen Verstößen gerechnet wurde, war die personelle Anzahl am Anhalteposten erheblich.
Offensichtlich hatte man damit auch Recht, denn die Anhaltestelle war gut frequentiert. Zur selben Zeit wurde im übrigen auch in der Gegenrichtung eine Überwachung durchgeführt.
Selbst an die Anhaltung von Angehörigen der Bundeswehr hatte man gedacht und extra die Feldjäger mit bestellt, welche sich sodann um die rasenden Armeeangehörigen kümmerten.